Ja. Das Bestehen einer aktiven Wertpapierleihe-Vereinbarung hindert Sie nicht daran, Ihre Schweizer Aktien zu registrieren, um an Aktionärsversammlungen teilzunehmen.
Allerdings können registrierte Schweizer Aktien nicht in die Leistung Wertpapierleihe aufgenommen werden. Somit können daraus auch keine Provisionen generiert werden.