Ihr Anspruch kann einer obligatorischen Corporate Action unterliegen, wenn die Bestätigung des Anspruchs bis zum Zahlungstermin noch nicht eingegangen ist. In solchen Fällen blockiert Cornèrtrader das Wertpapier vom Handel, bis die Bestätigung der Gegenpartei eingegangen ist.
Sobald die Bestätigung versendet und der Anspruch zur Handelsfreigabe (bei handelbaren Raten) bereitgestellt wird, werden die Ansprüche auf Ihrem Konto verbucht und können gehandelt werden.