Die Anwendung der gemäss Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ermässigten US-Quellensteuersätze erfolgt für im Ausland ansässige Privatkundinnen und Privatkunden automatisch, sofern sie in einem anderen Land als ihrem Heimatstaat wohnhaft sind, sowie für Unternehmen (auch mit Sitz in der Schweiz). Die Kundinnen und Kunden sind jedoch selbst dafür verantwortlich, ihre steuerliche Situation zu beurteilen und zu prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (gegebenenfalls unter Beizug ihres Steuerberaters oder Steuerexperten). Zudem müssen sie, soweit möglich, einen entsprechenden Antrag stellen und die dafür vorgesehenen Formulare ausfüllen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu den erforderlichen Formularen.