Einkünfte, die aus Corporate Actions entstehen, werden nach Abzug der anwendbaren Gebühren und der gesetzlichen Quellensteuern gutgeschrieben, ohne Berücksichtigung relevanter Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Bank bietet derzeit keine Unterstützung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Reduzierung von Quellensteuern, Steuererstattungen oder der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen an.
Es wird empfohlen, dass Sie sich an eine Steuerberatung wenden, wenn Sie dies für notwendig halten.