Die Berechtigung für die Corporate Action wird nicht durch die Übertragung des Wertpapiers von einem Unterkonto auf ein anderes beeinflusst.
Die Kundin bzw. der Kunde kann weiterhin an der Corporate Action vom neuen Konto aus teilnehmen. Sobald jedoch die Corporate Action-Anweisung eingegeben wurde, ist eine Übertragung des Wertpapiers nicht mehr möglich, da die Position durch die Anweisung selbst blockiert wird.