Die Quellensteuer wird auf alle erzielten Zinsen angewendet, ohne dass ein Mindestbetrag erforderlich ist.
Die Steuer wird zum anwendbaren Satz gemäss den geltenden Steuervorschriften abgezogen.
Die Quellensteuer wird auf alle erzielten Zinsen angewendet, ohne dass ein Mindestbetrag erforderlich ist.
Die Steuer wird zum anwendbaren Satz gemäss den geltenden Steuervorschriften abgezogen.