Die Margin-Anforderung für eine Short-Call-Position kann durch das Halten einer Long-Position im zugrunde liegenden Wertpapier reduziert werden.
Wenn der Short-Call durch die entsprechende Long-Position im zugrunde liegenden Wertpapier abgedeckt ist (d. h. im Falle eines Covered Calls), ist keine zusätzliche Margin erforderlich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Wertpapier, das zur Deckung des Short-Calls verwendet wird, nicht als verfügbares Collateral betrachtet wird.
Infolgedessen wird im Falle eines Covered Call das Collateral auf den Wert der zugrunde liegenden Position nicht mehr angerechnet.