Das Delisting geschieht, wenn eine Aktie die Anforderungen einer Börse nicht mehr erfüllt. Es ist ein obligatorischer Vorgang, der in der Regel im Modul für obligatorische Ereignisse auf der Plattform angekündigt wird. Cornèrtrader ist jedoch auf die Informationen des Vermittlers angewiesen und kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Delisting nicht vor Eintritt des Ereignisses angekündigt wird. Das Wertpapier wird als Dummy-Instrument abgebildet und kann, wenn möglich, an eine andere Börse, an der die Aktie handelbar ist, neu ausgerichtet (verschoben) werden. Die Neuausrichtung ist gebührenpflichtig (nähere Informationen finden Sie auf der Provisionsseite).