Die durch die Kapitalmassnahmen generierten Erträge werden abzüglich der anfallenden Gebühren und gesetzlichen Quellensteuern gutgeschrieben, ohne Berücksichtigung eines relevanten Doppelbesteuerungsabkommens. Die Bank unterstützt oder bietet derzeit keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Reduzierung von Quellensteuern, Steuerrückforderungen oder der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen an. Kunden wird daher empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, falls sie dies für notwendig erachten.