Einige Emittenten können ankündigen, Anrechte in verschiedenen Märkten anzubieten. In diesen Fällen sollten die Anrechte zuerst in den jeweiligen Märkten übertragen und registriert werden (Realignment) und erst danach können sie für den Handel zur Verfügung gestellt werden. Dieser Vorgang kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen und ist gebührenpflichtig. Während der Übertragungszeit sind die Ansprüche für den Handel gesperrt.