INAKTIVITÄTSGEBÜHR
Die Gebühr wird erhoben, wenn während eines Quartals kein Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments auf einem Konto erfolgt, das seit mehr als 12 Monaten vor dem Abrechnungsmonat geführt wird. Ein Quartal ist ein fester Kalenderzeitraum: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember. Wenn Sie ein aktiver oder häufiger Anleger sind, aber in einem bestimmten Quartal nicht handeln können oder den Handel vorübergehend eingestellt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um zu prüfen, ob andere Bedingungen angewendet werden können.